Förderkonzept

Grundsätzliches

In der Bürgerstiftung Homberg (Ohm) – nachfolgend BSH genannt – haben sich engagierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt zusammengefunden, um als unabhängige Gemeinschaftseinrichtung für die Kernstadt und alle Stadtteile gesellschaftliche Vorhaben zu fördern, die im Interesse der Großgemeinde und ihrer Bevölkerung liegen. Die BSH will das vielfältig vorhandene Engagement fördern und stärken, damit unsere Ohmstadt als ein lebens- und liebenswerter Ort empfunden wird, in dem man gerne zu Hause ist.

Was wird gefördert?

Die BSH fördert Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten von gemeinnützigen Vereinen, Institutionen, Unternehmen und Initiativen, die sich den folgenden Satzungszwecken zuordnen lassen:

Ausschlusskriterien

Von der Förderung sind grundsätzlich ausgeschlossen:

Förderprioritäten

Priorität haben Initiativen, die im Wesentlichen folgende Kriterien erfüllen:

Antragstellung

Vor der Antragstellung auf jeden Fall Kontakt mit der BSH aufnehmen!

Dabei kann geklärt werden, ob die Projektidee grundsätzlich förderfähig ist. Der Vorstand ist bevollmächtigt, bei Förderungen bis zu einer Größenordnung von 300 € gänzlich auf einen Antrag zu verzichten. Schließlich soll das Procedere für Antragsteller so einfach wie möglich sein!

Falls aber ein Antrag notwendig ist, ist das hier als Download eingestellte Formular zu verwenden.

Bei Anträgen für Projekte muss das Konzept neben der Zielsetzung auch einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten, dem Eigenmittel, Eigenleistungen sowie Höhe und Herkunft weiterer Mittel zu entnehmen sind.

Soweit die BSH es für erforderlich hält, ist vor Beginn einer Förderung mit der Antragstellerin/dem Antragsteller eine Fördervereinbarung zu schließen.

Der Vorstand der BSH entscheidet im Rahmen dieses Förderkonzepts über den Förderantrag. Antragsteller erhalten für die Bewilligung oder Ablehnung in jedem Fall eine schriftliche Antwort.

Im Falle einer Zusage sind die Begünstigten verpflichtet, auf Wunsch der BSH die Förderung in angemessener Form öffentlich darzustellen. Die Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sind vor ihrer Umsetzung mit der BSH abzustimmen.

Was ist sonst noch zu beachten?

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
  • Alle Förderungen stehen unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit.
  • Die vereinbarungsgemäße Mittelverwendung ist nachzuweisen. Bei abweichender Verwendung können die Fördermittel gekürzt oder die Vereinbarung widerrufen und bereits gezahlte Mittel zurückgefordert werden.

Sprechen Sie uns einfach an

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail:
Telefon 06633 3959768
E-Mail info@buergerstiftung-homberg.de

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