Stifterversammlung
Die Stifterversammlung als weiteres Gremium der Stiftung besteht aus Stifterinnen und Stiftern, die einen vom Kuratorium festgelegten Mindestbeitrag zur Verfügung stellen. Die Zugehörigkeit besteht bei natürlichen Personen auf Lebenszeit. Sie ist nicht übertragbar und auch nicht vererbbar.
Hier die beschlossenen Mindestbeiträge:
- Alleinstehende 3.000 €
- Paare 5.000 €
- Unternehmen 5.000 €
- Vereine, Verbände etc. 5.000 €
Die Stifterversammlung besteht momentan aus den vierzehn Gründungsstiftern, die mit ihren Kapitaleinlagen das Entstehen der Stiftung überhaupt erst ermöglicht haben:
Dieter Bock, Ober-Ofleiden
Monika Bock, Ober-Ofleiden
Sabrina Danzeisen, Homberg
Wolfgang Danzeisen, Homberg
Horst Geibel, Homberg
Heike Kratz-Gunkel, Bleidenrod
Dr. Claus Gunkel, Bleidenrod
Tanja Haumann, Appenrod
Stefan Haumann, Appenrod
Annemarie Militzer, Homberg
Tobias Röcker (Fa. S + R Maschinenbau GmbH), Büßfeld
Michael Schlosser, Maulbach
Martin Werner, Schadenbach
Nicole Werner, Schadenbach
Neue Zustifter*innen
Neben den Gründungsstiftern ist es für Firmen, Vereine und Privatpersonen jederzeit möglich, durch eine Zustiftung Teil der Stifterversammlung zu werden und die Bürgerstiftung nachhaltig zu unterstützen.
Wir begrüßen als neue Zustifter*innen:
Julia Braun-Seibert
Fa. Horst Sartorius
Inge und Horst Sartorius
Vielleicht Sie?
Mit diesen drei Zugängen zählt die Stifterversammlung 17 Personen. Die Gremien der Bürgerstiftung sind über diese Entwicklung sehr erfreut!
Die Zahl der Mitglieder der Stifterversammlung ist nicht begrenzt. Wer die obigen Mindestbeiträge leistet, wird Mitglied– natürlich nur, wenn dies gewünscht ist!
Die Stiftersammlung wird mindestens einmal im Jahr zusammentreten und ist insbesondere zuständig für
- die Entgegennahme und Erörterung des jährlichen Tätigkeitsberichts und des geprüften Jahresabschlusses,
- Bestellung und Abberufung der Kuratoriumsmitglieder auf Vorschlag des Vorstands,
- Unterstützung des Vorstands und des Kuratoriums durch Anregungen und Vorschläge, hier besonders die Gewinnung von Unterstützerinnen und Unterstützern, die Öffentlichkeitsarbeit und die Förderpraxis.
Was genau ist die Stifterversammlung und welche Rolle spielt sie?
Die Stifterversammlung ist das Herzstück unserer Bürgerbeteiligung. Sie ist das Gremium, in dem sich alle Kapitalgeber der Stiftung zusammenschließen. Hier fließen die Ideen und das Engagement derer zusammen, die Homberg finanziell nachhaltig stärken. Die Versammlung berät den Vorstand und das Kuratorium, gibt wertvolle Impulse für die Förderpraxis und wählt die Mitglieder des Kuratoriums. Als Stifter sind Sie also nicht nur Geldgeber, sondern aktiver Teil der Zukunftsgestaltung unserer Stadt.
Unsere Satzung können Sie hier einsehen.
Ab welchem Betrag kann ich Mitglied der Stifterversammlung werden?
Mitglied der Stifterversammlung wird man durch eine Zustiftung zum Kapitalstock. Die Mindestbeiträge sind wie folgt festgelegt:
Alleinstehende: 3.000 €
Paare: 5.000 €
Unternehmen: 5.000 €
Vereine & Verbände: 5.000 €
Diese Beiträge können einmalig oder über einen vereinbarten Zeitraum geleistet werden. Sobald der Betrag erreicht ist, gehören Sie – sofern gewünscht – lebenslang der Stifterversammlung an.
Wo liegt der Unterschied zwischen einer Spende und einer Zustiftung zur Stifterversammlung?
Eine Spende wird zeitnah für aktuelle Projekte ausgegeben (z. B. den „Homberger Frühjahrsputz“). Eine Zustiftung hingegen fließt in das unverrechenbare Stiftungskapital. Nur die daraus erwirtschafteten Zinsen und Erträge werden für Förderzwecke verwendet. Ihr Kapital bleibt also dauerhaft erhalten und wirkt „ewig“. Durch Ihre Zustiftung sichern Sie die langfristige Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit der Bürgerstiftung.
Wie viel Zeit muss ich für mein Engagement einplanen?
Ihr zeitliches Engagement bestimmen Sie selbst. Die Stifterversammlung trifft sich in der Regel einmal im Jahr zur ordentlichen Sitzung, um über die Aktivitäten der Stiftung informiert zu werden und wichtige Entscheidungen (wie Wahlen) zu treffen. Darüber hinaus sind Ihre Anregungen und Ihr Netzwerk jederzeit willkommen, aber es besteht keine Verpflichtung zur aktiven Projektarbeit.
Kann ich auch als Unternehmen oder Verein beitreten?
Absolut! Wir glauben fest an die Kraft der Gemeinschaft. Unternehmen und Vereine aus Homberg und Umgebung sind wichtige Säulen unserer Stadtgesellschaft. Durch eine Mitgliedschaft in der Stifterversammlung zeigen Sie soziale Verantwortung (Corporate Social Responsibility) und dokumentieren Ihre tiefe Verbundenheit mit der Region und ihren Menschen.
Ist meine Zugehörigkeit zur Stifterversammlung öffentlich?
Wir freuen uns sehr, unsere Stifter namentlich auf unserer Webseite zu nennen, da dies als Vorbild für andere dient und Vertrauen schafft. Wenn Sie jedoch lieber im Hintergrund bleiben möchten, respektieren wir diesen Wunsch vollkommen. Die Mitgliedschaft kann auch anonym geführt werden.
Welche steuerlichen Vorteile habe ich durch eine Zustiftung?
Die Bürgerstiftung Homberg ist als gemeinnützig anerkannt. Zustiftungen können im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge steuermindernd geltend gemacht werden. Bei Beträgen dieser Größenordnung kann dies zu einer spürbaren Reduzierung Ihrer Steuerlast führen. Wir stellen Ihnen selbstverständlich eine entsprechende Bescheinigung aus.
Wie kann ich den ersten Schritt machen?
Der einfachste Weg ist ein persönliches Gespräch. Wir nehmen uns gerne Zeit, um Ihnen die Ziele der Stiftung und die Möglichkeiten der Stifterversammlung im Detail zu erläutern. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 06633 3959768 oder per E-Mail an info@buergerstiftung-homberg.de. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!