Stifterversammlung

Die Stifterversammlung als weiteres Gremium der Stiftung besteht aus Stifterinnen und Stiftern, die einen vom Kuratorium festgelegten Mindestbeitrag zur Verfügung stellen. Die Zugehörigkeit besteht bei natürlichen Personen auf Lebenszeit. Sie ist nicht übertragbar und auch nicht vererbbar.

Hier die beschlossenen Mindestbeiträge:

  • Alleinstehende 3.000 €
  • Paare 5.000 €
  • Unternehmen 5.000 €
  • Vereine, Verbände etc. 5.000 €

Die Stifterversammlung besteht momentan aus den vierzehn Gründungsstiftern, die mit ihren Kapitaleinlagen das Entstehen der Stiftung überhaupt erst ermöglicht haben:

Dieter Bock, Ober-Ofleiden
Monika Bock, Ober-Ofleiden
Sabrina Danzeisen, Homberg
Wolfgang Danzeisen, Homberg
Horst Geibel, Homberg
Heike Kratz-Gunkel, Bleidenrod
Dr. Claus Gunkel, Bleidenrod

Tanja Haumann, Appenrod
Stefan Haumann, Appenrod
Annemarie Militzer, Homberg
Tobias Röcker (Fa. S + R Maschinenbau GmbH), Büßfeld
Michael Schlosser, Maulbach
Martin Werner, Schadenbach
Nicole Werner, Schadenbach

Die Zahl der Mitglieder der Stifterversammlung ist nicht begrenzt. Wer die obigen Mindestbeiträge leistet, wird Mitglied– natürlich nur, wenn dies gewünscht ist!

Die Stiftersammlung wird mindestens einmal im Jahr zusammentreten und ist insbesondere zuständig für 

  • die Entgegennahme und Erörterung des jährlichen Tätigkeitsberichts und des geprüften Jahresabschlusses,
  • Bestellung und Abberufung der  Kuratoriumsmitglieder auf Vorschlag des Vorstands,
  • Unterstützung des Vorstands und des Kuratoriums durch Anregungen und Vorschläge, hier besonders die Gewinnung von Unterstützerinnen und Unterstützern, die Öffentlichkeitsarbeit und die Förderpraxis.
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