Die Gründungsstifterinnen und -stifter haben für eine angemessene Finanzausstattung gesorgt.
In der Gründungsversammlung am 29. August 2021 ist die Stiftung bei der Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, beantragt und von dort am 12. Oktober 2021 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt worden.

Anlässlich der konstituierenden Sitzung der Stifterversammlung am 18. November 2022 haben sich die Kapitalgeber – diese bilden die Stifterversammlung – im Beisein von Vorstand und Kuratorium über sämtliche Aktivitäten der Stiftung seit ihrem Bestehen am 12. Oktober 2021 ein Bild machen können. Sie waren angetan von den Entwicklungsschritten bis hin zu den bereits geleisteten Förderungen in den letzten 13 Monaten.
Auch Wahlen standen auf der Tagesordnung. Jeweils einstimmig gewählt wurden
• Nicole Werner zur 1. Vorsitzenden
• Wolfgang Danzeisen zu ihrem Stellvertreter und
• Tanja Haumann zur Schriftführerin
Vorstand und Kuratorium gratulierten mit herzlichen Worten und wünschten sich mit den drei Gewählten und der gesamten Stifterversammlung eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
