Die Gründungsstifterinnen und -stifter haben für eine angemessene Finanzausstattung gesorgt.
In der Gründungsversammlung am 29. August 2021 ist die Stiftung bei der Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium Gießen, beantragt und von dort am 12. Oktober 2021 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt worden.
Über die Stiftung
Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen für eine lebens- und liebenswerte Heimatstadt!